Satzung
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "SKILEX DEUTSCHLAND e.V.".
Der Verein hat seinen Sitz in Freising.
§ 2
Vereinszweck
SKILEX DEUTSCHLAND e.V. mit Sitz in
Freising verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft
und Forschung, sowie der Völkerverständigung, insbesondere
auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Gesetzgebung zur
Ausübung des Wintersports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen
über die Lehre und Rechtswissenschaft des Skirechts (Wintersportrecht)
einschließlich Durchführung von Sportveranstaltungen, die
diesen Zwecken dienen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme des Ersatzes von Auslagen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines
bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den
DSV Deutscher Skiverband e.V. München Planegg, der es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Förderung
des Skirechts zu verwenden hat.
§ 3
Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können
sowohl Einzelpersonen, als auch Vereine und öffentlich-rechtliche
Körperschaften werden.
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme begründet. Der Aufnahmeantrag
ist an das Präsidium zu richten, das hierüber durch einfache
Mehrheit entscheidet.
§ 4
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt
oder Tod des Einzelmitgliedes.
Bei Vereinen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften
erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt oder Auflösung.
§ 5
Finanzierung
Der Verein finanziert seine Aufgaben
durch Spenden und die Erhebung von Unkostenbeiträgen bei der
Anmeldung zu Veranstaltungen.
Laufende Beiträge werden nicht erhoben.
§ 6
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind das Präsidium
und die Mitgliederversammlung.
Das Präsidium besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie führen
die Geschäfte des Vereins.
1. und 2. Vorsitzender sind Vorstand im Sinne des Vereinsrechts und
jeder für sich einzelvertretungsberechtigt.
Die Mitgliederversammlung besteht aus sämtlichen Einzelmitgliedern
und den vertretungsberechtigten Vertretern der Mitgliedsvereine oder
als Mitglieder aufgenommenen juristischen Personen, wobei Vereine
oder juristische Personen jeweils nur einen Vertreter in die Mitgliederersammlung
entsenden können
a) Eine Mitgliederversammlung ist vom Präsidium jeweils einzuberufen,
wenn der Verein im darauf folgenden Jahr die Durchführung einer
SKILEX Veranstaltung übernimmt, ebenso im Jahr nach Durchführung
einer solchen Veranstaltung. Die jeweilige Mitgliederversammlung soll
spätestens acht Monate vor und sechs Monate nach Durchführung
einer solchen Veranstaltung abgehalten werden.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher zu erfolgen.
b) Die Mitgliedersammlung entscheidet, entsprechend der Tagesordnung,
insbesondere über:
- Satzungsänderungen
- Wahl des Präsidenten
- Entlastung des Präsidiums
- über eingereichte Anträge
- die Auflösung des Vereins
c) Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Satzungsänderungen
und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von
2/3 der erschienenen Mitglieder.
§ 7
Rechnungsprüfung
Die Abrechnung über eine durchgeführte
SKILEX Veranstaltung soll durch eine von der vorausgehenden Mitgliederversammlung
bestimmte Person geprüft werden.
§ 8
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist
das Kalenderjahr.
§ 9
Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Satzung nichts anderes
bestimmt ist, finden die Vorschriften des BGB Anwendung.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 10.08.1976 in Kraft.
Eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts München - VR
8874
Vorstandsvorsitzender: Claus Huber-Wilhelm